Holography Center
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grundsätzlich gelten nur schriftlich erteilte Aufträge als von uns anerkannt. Mit dem schriftlich erteilten Auftrag anerkennt der Auftraggeber (Besteller) unsere Zahlungsbedingungen und den Eigentumsvorbehalt an. Nach Erfüllung der Zahlungsvereinbarung seitens des Bestellers, wird mit der Durchführung der Arbeiten sofort begonnen.
Masteraufnahmen, Vorabzüge und Prägestempel (SHIM) müssen schriftlich vom Auftraggeber zur Freigabe und Weiterproduktion genehmigt werden. Terminverzögerungen die durch die verspätete Freigabe seitens des Bestellers entstehen, entbinden uns von dem von uns abgegebenen Termin. Der neugesetzte Termin muß schriftlich vom Auftraggeber bestätigt werden. Die Auslieferung der bestellten Ware erfolgt nur nach Erfüllung unserer Zahlungsbedingungen. Mängelrügen sind innerhalb von 14 Tagen nach Auslieferung der Ware, schriftlich geltend zu machen. Berechtigte und von uns bestätigte Mängel werden so rasch als möglich behoben. Sollte eine Behebung dieser Mängel durc h uns nicht möglich sein, aus welchen Gründen immer, werden die geleisteten Vorauszahlungen seitens des Bestellers von uns sofort zurückerstattet. Weitere Verpflichtungen bzw. Verbindlichkeiten sind ausgeschlossen. Pönale werden grundsätzlich nicht anerkannt.

Grundsatz
Hologramme können nur mittels Laserlicht hergestellt werden. Die verwendeten Laser sind extrem empfindliche Geräte und oft nur von bedingtem Einsatz. Aufgrund dessen, sind Probleme die für die Produktion auftreten können nicht voraussehbar und berechtigen auch nicht zu einem Rücktritt des Vertrages (Bestellung), Wir verpflichten uns, alles nötige zu unternehmen um den Vertrag zu erfüllen und gegebenenfalls Ersatzlabors mit der Weiterführung der Aufnahmen zu beauftragen. Weitere Verpflichtungen unsererseits sind ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, solange uns noch Forderungen gegen den Käufer zustehen. Unsere Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser den g esamten Kaufpreis für die gelieferte Ware, einschließlich Nebenforderungen wie zB.Zinsen und Nebenleistungen vollständig geleistet hat. Der Käufer ist berechtigt, über diese Ware im ornungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verfügen, ist jedoch verplichtet, Verpfändungen unserer Ware oder dessen Übereignung zur Sicherheit zu unterlassen. Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind uns unverzüglich mitzuteilen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Bei der Verarbeitung unserer Ware mit anderen Materialien erwerben wir Miteigentum an dem dadurch entstehenden Erzeugnis im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu dem des anderen Materials bzw. Produktes. Der Käufer (sein Verwalter, Ausgleichs-, Masseverwalter) ist in Ûjedem Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet, uns Zutritt zu unserer Ware und das mit ihr hergestellten Erzeugnissen zu geben und uns alle Auskünfte zu erteilen, die für unsere Aussonderungsansprüche wichtig sind. Wir sind in jedem Fall eines Zahlungsverzuges berechtigt, die Vorbehaltsware auch ohne Rücktritt vom Vertrag zur Sicherung unserer Ansprüche in unsere Verwahrung zu nehmen. Läßt das Recht des Landes, in dem sich die Ware befindet, den Eigentumsvorbehalt nicht zu, können wir vom Käufer die Bestellung anderer, gleichwertiger Sicherheiten verlangen, welche unverzüglich zur Verfügung gestellt sein müssen.

Zahlungsmodalitäten
Die Herstellung von Hologrammen sind extrem kostenintensiv. Deshalb unterliegen unsere Auftragsübernahmen besondere Zahlungsmodalitäten zugrunde. Um einen reibungslosen Ablauf des Auftrages ohne Verzögerung durchzuführen, gelten folgende verbindliche Vereinbarungen, die mittels rechtsverbindlicher Unterschrift bestätigt werden müssen.

1. Kaution für Muster
70% des Warenwertes bei Übergabe des Musters - Barzahlung oder Scheck. Zahlungsbestätigung durch uns.

2. Prägehologramme
Die Auftragserteilung die schriftlich vom Besteller erfolgt sein muß, wird von uns gegengezeichnet. Vor Beginn der Aufnahmen müssen 80% der Masterkosten bezahlt sein - Banküberweisung oder Scheck. Nach Übergabe der Probeaufnahmen (SHIM) sind die restlichen 20% der Masterkosten und 50% des Warenwertes fällig. Nach Auslieferung der gesamten Ware die restlichen 50% des Warenwertes innerhalb von 14 Tagen 5% Skonto - 30 Tage netto.

3. Weißlichthologramme auf Film/Glas/Fotopolymer - 100% der Masterkosten nach schriftlicher Auftragserteilung und unserer Gegenzeichnung. Erst nach erfolgte Zahlungseingang wird mit der Masterherstellung begonnen. Nach Bereitstellung und Genehmigung des ersten Weißlichthologramms (Probeabzug) sind 50% des Warenwertes fällig. Nach Zahlungseingang wird mit der Fortproduktion begonnen. Nach Auslieferung der gesamten Ware die restlichen 50% innerhalbvon 14 Tagen 5% Skonto - 30 Tage netto.

4. Porträthologramm
Nach Begutachtung und schriftlicher Genehmigung des Masterhologramms vorort, sind 60% des Preises fällig - Scheck, Barzahlung oder Kreditkarte (Visa). Bei Übernahme des fertiggestellten Porträts die restlichen 40 % - Scheck, Barzahlung oder Kreditkarte (Visa).

Garantie und Gewährleistung
Nach Erfüllung oben genannter Zahlungsmodalitäten wird mit der Ausführung der Arbeiten sofort begonnen. Bei Problemen die durch die Lasertechnik auftreten können, werden Sie sofort verständigt. Sollten wir aus diesem Grund die Weiterführung der Arbeiten nicht durchführen können, so beauftragen wir ein entsprechendes Ersatzlabor. Ein neuer Liefertermin ist zu vereinbaren. Dadurch entstehende Kostenerhöhungen trägt der Verkäufer. Darüberhinausgehende Verbindlichkeiten sind ausgeschlossen. Das Copyright liegt beim Holography Center Austria - Irmfried Wöber.
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